Fraktion im Kreistag des Landkreises Vorpommern-Rügen

„Sollte jetzt wirklich eine Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab Klasse 5 kommen, ist jedes Maß von Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben. Schulen waren bisher keine Corona-Hotspots und Schüler sind keine kleinen Patienten. Vielmehr ist eine Maskenpflicht für Heranwachsende eine Zumutung, bei der zu befürchten ist, dass sie sich negativ auf deren Entwicklung und psychische Gesundheit auswirken wird. Auf alle Fälle leidet die Konzentration darunter“, verdeutlicht Mathias Löttge, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler im Kreistag von Vorpommern-Rügen. Weshalb die Kreistagsfraktion BVR/FW einen solchen Vorstoß der Landesregierung konsequent ablehnt.

Aktuell erwägt die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern eine Maskenpflicht während des Unterrichts für Schüler ab der 5. Klasse in potenziellen Corona-Hotspots im Land. Auf diese Weise will man Infektionsketten schnellstmöglich durchbrechen. Doch in den wenigsten Fällen waren bisher im Land die Schüler das Problem. Die Schulen halten sich an die verordneten Hygiene-, Abstands- und Lüftungsregeln, um ihre Schüler auch vor neuen einschneidenden Maßnahmen zu schützen. Daher sprechen sich Schulleiter auch gegen diese neuen Pläne aus Schwerin aus. Bislang mussten die Schüler eine Mund-Nasen-Schutz-Maske während des Schultages auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden tragen, was schon allein für sehr viele Kinder und Jugendliche eine erhebliche Qual bedeutet.

„Nicht jeder Zweck heiligt jedes Mittel. Schule bedeutet Bildung und Bildung ist mehr als nur bloße Präsenz im Unterricht. Schüler lesen und lernen am Gesicht ihres Gegenübers. In ihrer Entwicklung von Sozialkompetenzen sind sie hochgradig von emotionalen Beziehungen und Interaktionen abhängig. Zudem fehlt bislang ein konkreter Nachweis dafür, dass diese Alltagsmasken wirkungsvoll schützen“, so Mathias Löttge weiter. Augenscheinlich gibt es zurzeit einen Überbietungswettbewerb in der Politik, bei welchem jetzt die Schüler herhalten müssen. Kinder und Jugendliche sind bei den Infektionszahlen am wenigsten betroffen.

Anstatt über eine Verschärfung der Maskenpflicht für Schüler nachzudenken, sollte man sich in Schwerin viel lieber mit der Schaffung und weiteren Umsetzung der technischen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Schulen befassen, auf dass endlich überall digitalisierter Unterricht möglich ist. So musste die Kreistagsfraktion BVR/FW erst kürzlich im Kreistag erfahren, dass in einigen Schulen die für Schüler mit Unterstützungsbedarf neu angeschafften Laptops entgegen den Festlegungen der Richtlinie für das Sofortprogramm des DigitalPaktsSchule nicht benutzt werden, sondern unausgepackt im Schrank liegen. „Die Zielstellung hierbei ist doch, dass alle Schüler unabhängig vom Elternhaus befähigt werden, selbstbestimmt ihr Leben in der zunehmend digitalisierten Gesellschaft mit zu gestalten, auch um später in der Arbeitswelt bestehen zu können. Hierauf sollte die Landesregierung ihr Hauptaugenmerk in puncto Schulen legen“, ergänzt Mathias Löttge abschließend.

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„Die drastische Reduzierung der Fangquote beim westlichen Hering setzt die Existenz der wenigen verbliebenen Fischer in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin aus Spiel. Wenn die Küstenfischerei in Mecklenburg-Vorpommern wieder eine Zukunft haben will, ist jetzt die Zeit seitens der Politik für ein klares Bekenntnis pro Küstenfischerei im Land. Ansonsten werden wir absehbar nur noch museales Fischen erleben“, bringt es Mathias Löttge, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler, auf den Punkt. Daher ist jetzt das Land am Zug. Schnellstmöglich muss es zu einer Entlastung der Fischer bei den Neben- und Betriebskosten sowie Steuern kommen. Das Fischereigesetz ist auf diese Situation dringend anzupassen.

Nach heutigem Beschluss der EU-Fischereiminister wird die erlaubte Fangmenge für den westlichen Hering erneut stark gesenkt. Gerade beim für deutsche Fischer wichtigen westlichen Hering gibt es ab dem nächsten Jahr 2021 eine Reduzierung um 50 Prozent. Vom Fischfang hängt in Mecklenburg-Vorpommern die Existenz von Familien ab.

„Findet vor diesem Hintergrund in der Landespolitik nicht bald ein Umdenken statt und wird stattdessen weiter auf Abwrackprämien von Fischkuttern anstatt auf an den tatsächlichen Bedürfnissen der Fischer orientierte Maßnahmen gesetzt, ist das Ende der Fischerei als traditionelles Handwerk im Grunde vorprogrammiert. Alle sollten sich in der gegenwärtigen Situation fragen, ob man das wirklich billigend in Kauf nehmen will“, so Mathias Löttge weiter. Auf dem letzten Kreistag von Vorpommern-Rügen war die bedrohte Küstenfischerei ein wichtiges Thema in der Diskussion gewesen.

131020 3Die Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler konnte sich mit ihrem Antrag zur Schaffung von Rechtssicherheit für Kommunen mit Badestellen auf dem 7. Kreistag von Vorpommern-Rügen durchsetzen. Einstimmig wurde dem Antrag von allen Fraktionen zugestimmt. Landrat Dr. Stefan Kerth ist damit beauftragt, sich im Interesse der Kommunen von Vorpommern-Rügen mit Badestellen bei der Landesregierung in Schwerin für die Schaffung von Rechtssicherheit am Beispiel des Badesicherheitsgesetzes von Schleswig-Holstein einzusetzen.

„Sowohl für Bürgermeister als auch für Verwaltungsmitarbeiter in den Kommunen braucht es dringend eine rechtliche Klarheit in Bezug auf die Sicherheit an Badestellen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Andernfalls werden wir erleben, dass es bald auch in Vorpommern-Rügen immer weniger Badestellen in den Kommunen geben wird“, begründete Fraktionsvorsitzender Mathias Löttge den Antrag. Die Bürgermeister dürfen mit dieser Problematik nicht weiter allein gelassen werden. Es muss endlich ein Badesicherheitsgesetz her.

Auch der Antrag der Fraktion BVR/FW zur Fertigstellung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 1 – zweigleisiger Ausbau der Bahnstecke zwischen Lübeck-Rostock-Stralsund – fand im Kreistag eine Mehrheit. „Ohne die Durchsetzung dieses Verkehrsprojektes werden uns in Vorpommern-Rügen wichtige Vorhaben in puncto nachhaltiger Mobilität nicht gelingen. Nach nunmehr 30 Jahren muss hier endlich vorangekommen werden“, stellte Mathias Löttge in dem Zuge klar. Der BVR/FW-Antrag war aufgrund des sachlichen Zusammenhangs mit einem nahezu gleichlautenden Antrag der CDU-Fraktion verbunden worden.

Der Antrag der Fraktion BVR/FW zur Prüfung des Erhalts von Serviceangeboten der Sparkasse Vorpommern zur Sicherstellung von Finanzgeschäften in der Fläche Vorpommern-Rügens wurde zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss sowie Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Zudem hatte sich die Fraktion BVR/FW an den Anträgen zur Fertigstellung von Nordstream 2, zur Einrichtung eines eigenständigen Kultur- und Sportausschusses und zur Abwendung von Ölbohrungen in der Ostsee beteiligt.

    

Auf der 7. Sitzung des Kreistages Vorpommern-Rügen wurde Kathrin Meyer zur Beigeordneten und 2. Stellvertreterin des Landesrates gewählt. Für die Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler gratulierte ihr Fraktionsvorsitzender Mathias Löttge zur Wahl. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Kathrin Meyer wird das Amt ab dem 21. Januar 2021 von Manfred Gerth übernehmen, der dann in den Ruhestand tritt.

Daneben wurde durch den Kreistag Ricarda Rumpel zu weiteren Beigeordneten ohne Stellvertreterfunktion gewählt. Auch ihr gratulierte der Fraktionsvorsitzende Mathias Löttge zur Wahl.

badestelle gloewitz„Es ist dringend notwendig, dass endlich für Kommunen mit Badestellen Rechtssicherheit geschaffen wird. Es kann nicht sein, dass den Bürgermeistern die Verantwortung für die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern aufgebürdet wird und sie in Haftung genommen werden, wenn es keine Badeaufsicht gibt. Es muss endlich ein Badesicherheitsgesetz her“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler. Einen entsprechenden Antrag hat seine Fraktion in den Kreistag am 12. Oktober eingebracht.

Landrat Stefan Kerth soll sich im Interesse der Kommunen von Vorpommern-Rügen mit Badestellen bei der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern für die Schaffung von Rechtssicherheit in Bezug auf Haftungsfragen am Beispiel des Badesicherheitsgesetzes von Schleswig-Holstein einsetzen. In Vorpommern-Rügen gibt es zahlreiche Kommunen mit Badestellen. Nach dem Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern darf jedermann oberirdische Gewässer zum Baden benutzen. Der Bundesgerichtshof hatte die Verantwortung der Bürgermeister von Kommunen mit Badestellen herausgestellt. Im Ergebnis kam es bundesweit zu zahlreichen Schließungen von Badestellen, da Bürgermeister Angst hatten, im Fall des Falles in Haftung genommen zu werden.

„In dieser Situation brauchen die betroffenen Bürgermeister Rechtssicherheit bei der Ausweisung und den Betrieb von Badestellen. Es muss klar geregelt werden, wann öffentliche Badestellen einer Aufsicht unterliegen, in welchem Umfang diese gewährleistet sein muss, wie die Beschilderung rechtssicher aussieht und wann auf eigene Gefahr gebadet wird. Die Bürgermeister dürfen mit diesen Fragen nicht weiter allein gelassen werden“, ergänzt Mathias Löttge.

„Das Maß für die Festlegung von Obergrenzen für Privatfeiern kann allein nur das tatsächliche Infektionsgeschehen in den einzelnen Bundesländern sein. In Mecklenburg-Vorpommern mit 1.154 Covid-19-Fällen seit Beginn der Pandemie hat die Obergrenze aus der Natur der Sache heraus eine ganze andere zu sein als beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder in Bayern“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler im Kreistag von Vorpommern-Rügen. Die Obergrenzen für Privatfeiern sind allein durch die einzelnen Bundesländer festzulegen, wenn nicht jedwede Akzeptanz in der Bevölkerung in Bezug auf Corona-Maßnahmen verloren gehen soll.

Daher lehnt die Kreistagsfraktion BVR/FW auch die Forderung des Deutschen Landkreistages nach Festlegung einer bundesweit einheitlichen Obergrenze für Teilnehmer an privaten Feiern bzw. privaten Veranstaltungen ab. Der Deutsche Landkreistag fordert eine solche von bis zu maximal 50 Teilnehmern vom heutigen Bund-Länder-Gipfel zu Corona. Begründet wird diese Forderung damit, dass die Uneinheitlichkeit bei der Festlegung der Obergrenze in den einzelnen Bundesländern die Menschen irritiert. Zudem wird argumentiert, dass es ab 50 Teilnehmern extrem schwierig sei, die Kontakte nachzuverfolgen, sofern eine mit Covid 19 infizierte Person unter den Gästen sei. Auch soll jede private Feier streng kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden. Bislang gibt es keine bundesweit einheitliche festgelegte Obergrenze von Personen bei privaten Feiern bzw. privaten Veranstaltungen.

„Der dezentrale Ansatz in den einzelnen Bundesländern in Abhängigkeit vom jeweiligen tatsächlichen Infektionsgeschehen muss weiter Bestand haben. Es gibt keinen Grund für eine Verschärfung in Ländern mit geringen Fallzahlen. Vielmehr muss die Situation rational differenziert und ausgerichtet an der Lebenswirklichkeit der Menschen betrachtet werden“, betont der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dirk Leistner.

So bildet Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich bei den Corona-Fallzahlen das Schlusslicht, während es beispielsweise mit Stand 28.09.2020 in Nordrhein-Westfalen 68.819 Fälle und in Bayern 67.414 Fälle sind.

„Die Ostsee-Pipeline Nordstream 2 ist vor Rügen nahezu fertiggestellt. Sie besitzt für Mecklenburg-Vorpommern und in dem Zuge ganz klar auch für Vorpommern-Rügen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Für unseren Landkreis hängen Arbeitsplätze und damit die Zukunft von Menschen daran, insofern kann dieses Projekt nur in unserem ureigensten Interesse liegen“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler. Weshalb sich seine Fraktion zusammen mit ihren Kollegen von der Fraktion Bürger für Stralsund-FDP für einen Weiterbau von Nordstream 2 ausspricht. Beide Fraktionen sitzen im Kreistag von Vorpommern-Rügen.
„Von Mukran aus soll die Pipeline landseitig durch Vorpommern-Rügen weiter gebaut werden. Das endgültige Aus würde erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft in unserem Landkreis haben. In Bezug auf die daran beteiligten Firmen und Gemeinden sind die Verträge einzuhalten. Zudem ist die Pipeline mittlerweile soweit vorangetrieben, dass es jetzt wirklich falsch wäre, von der weiteren Umsetzung Abstand zu nehmen“, betont Gerd Scharmberg, Fraktionsvorsitzender von BfS-FDP. Und das nicht nur, weil dann Steuergelder in ungeahnter Höhe in der Ostsee regelrecht versenkt worden wären, sondern ganz klar aus Wirtschaftsgründen.
Von der Erdgasleitung Nordstream 2 sind bereits 2300 Kilometer von insgesamt 2448 Kilometern fertig gebaut. Infolge von US-Sanktionen ruhen die Arbeiten seit Beginn des Jahres 2020. Die fertige Pipeline trägt zur Sicherstellung der Energieversorgung im Land bei.

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